StemBee

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

StemBee – digitales Treueprogramm für die Gastronomie
Stand: Juni 2026


§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien und Plattformcharakter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Progressive Web App (PWA) „StemBee" sowie aller damit verbundenen Dienste (nachfolgend „Plattform" oder „StemBee").

Anbieter der Plattform:

PurEvent GmbH
Bergische Landstr. 271
40629 Düsseldorf
E-Mail: hallo@stembee.de
(nachfolgend „StemBee", „wir" oder „uns")

Wichtiger Hinweis: StemBee ist ausschließlich Anbieter einer technischen Infrastruktur. StemBee ist kein Vertragspartner für Treueprogramme, Prämien oder Dienstleistungen zwischen Gästen und Gastronomen. Sämtliche Rechte und Pflichten aus einem Treueprogramm bestehen ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Gastronomen.

StemBee richtet sich an zwei Nutzergruppen:

  • Gäste: Endnutzer, die über StemBee an Treueprogrammen von Restaurants teilnehmen.
  • Gastronomen: Gewerbetreibende, die StemBee nutzen, um Treueprogramme für ihre Gäste anzubieten.

Mit der Nutzung der Plattform erklären sich alle Nutzer mit diesen AGB einverstanden.


§ 2 Leistungsbeschreibung

StemBee stellt eine rein technische Plattform zur Verwaltung von Gastronomie-Treueprogrammen bereit. StemBee erbringt keine gastronomischen Leistungen und ist nicht Aussteller, Gläubigerinhaber oder Schuldner von Prämien oder Stempelkarten.

Für Gäste

  • Digitale Stempelkarten: Sammeln von Stempeln durch QR-Code-Scans bei teilnehmenden Restaurants.
  • Prämieneinlösung: Technische Darstellung und Verarbeitung von Einlösevorgängen gemäß den Konditionen des jeweiligen Restaurants.
  • Wallet-Ansicht: Übersicht über alle Mitgliedschaften und Stempelverläufe bei teilnehmenden Restaurants.

Für Gastronomen

  • Kartenverwaltung: Erstellen und Verwalten der Stempelkarte sowie der zugehörigen Geschenke mit individuellen Stempel-Schwellen.
  • QR-Code-System: Bereitstellung von Check-in-QR-Codes (dynamisch, nach jedem Scan erneuert) und Mitglieds-QR-Codes (statisch).
  • Dashboard: Einsicht in Kennzahlen, Einlösehistorie und Kartenaktivität.
  • Prämiensteuerung: Definition von Prämien und Stempelbedingungen.

StemBee erbringt seine Leistungen im Rahmen des technisch und betrieblich Möglichen. Wir behalten uns vor, Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist.


§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

3.1 Registrierungspflicht

Die Nutzung von StemBee setzt eine Registrierung mit einer gültigen E-Mail-Adresse voraus. Gastronomen müssen zusätzliche Angaben zu ihrem Betrieb machen.

3.2 Korrektheit der Angaben

Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen aktuell zu halten.

3.3 Zugangsdaten

Nutzer sind für die Geheimhaltung ihrer Zugangsdaten verantwortlich. Bei Verdacht auf Missbrauch ist StemBee unverzüglich zu informieren.

3.4 Mindestalter

Die Nutzung von StemBee setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus. Gastronomen müssen mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.


§ 4 Nutzungsbedingungen für Gäste

4.1 Stempelsammlung

Stempel werden durch das Scannen des Check-in-QR-Codes des jeweiligen Restaurants erworben. Die genauen Bedingungen (z. B. Mindestumsatz, zeitliche Einschränkungen, Anwesenheitspflicht) legt jedes Restaurant selbst fest. StemBee hat keinen Einfluss auf und keine Verantwortung für diese Bedingungen.

4.2 Prämieneinlösung

Gesammelte Stempel können gegen Prämien eingelöst werden, die das jeweilige Restaurant definiert. Der Anspruch auf Einlösung einer Prämie besteht ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Restaurant, nicht gegenüber StemBee.

StemBee übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass Prämien tatsächlich gewährt werden, verfügbar sind oder den Erwartungen des Gastes entsprechen. Reklamationen sind direkt an das jeweilige Restaurant zu richten.

4.3 Verweigerung der Prämieneinlösung durch den Gastronomen

Gastronomen sind berechtigt, die Einlösung von Stempeln oder Prämien zu verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder Betrug vorliegen (vgl. § 5.6). In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gastes gegenüber StemBee auf Entschädigung oder Ersatz.

4.4 Übertragung von Stempeln

Stempel sind nicht übertragbar. Eine Umwandlung in Geldwert oder eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

4.5 Restaurant-Schließung oder Kartendeaktivierung

StemBee haftet nicht für den Verlust von Stempeln oder Prämienansprüchen, der durch die Schließung eines Restaurants, die Einstellung des Betriebs, die Deaktivierung oder Sperrung einer Stempelkarte durch den Gastronomen oder durch höhere Gewalt entsteht. Etwaige Ansprüche sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Gastronomen geltend zu machen.


§ 5 Nutzungsbedingungen für Gastronomen

5.1 Gewerbliche Nutzung und Eigenverantwortung

Gastronomen nutzen StemBee im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit. Sie sind allein verantwortlich für die steuerliche, lebensmittelrechtliche und sonstige rechtliche Konformität ihrer Treueprogramme und der angebotenen Prämien.

5.2 Stempelkarte und Geschenke

Pro Restaurant wird eine Stempelkarte betrieben. Gastronomen können beliebig viele Geschenke mit individuellen Stempel-Schwellen definieren. Änderungen an Geschenken werden sofort wirksam.

5.3 Inhalte und Prämien

Gastronomen sind allein verantwortlich für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihnen eingestellten Inhalte, Angebote und Prämien. Prämien müssen tatsächlich und unter zumutbaren Bedingungen einlösbar sein. StemBee übernimmt keine Haftung für nicht erfüllte Prämienversprechen gegenüber Gästen.

5.4 QR-Code-Nutzung

Der Check-in-QR-Code darf ausschließlich für die bestimmungsgemäße Nutzung durch Gäste vor Ort verwendet werden. Eine Manipulation oder missbräuchliche Weitergabe des QR-Codes ist untersagt und berechtigt StemBee zur sofortigen Sperrung des Kontos.

5.5 Datenschutz gegenüber Gästen

Gastronomen verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und Gäste bei Bedarf über die Datenverarbeitung im Rahmen des Treueprogramms zu informieren. StemBee haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße der Gastronomen.

5.6 Betrugsverdacht und Verweigerungsrecht

Recht zur Einlöseverweigerung bei Betrugsverdacht

Gastronomen sind berechtigt, die Einlösung von Stempeln oder Prämien zu verweigern, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder Betrug vorliegen. Als Betrugsverdacht gelten insbesondere:

  • Ungewöhnlich häufiges oder systemisches Scannen des QR-Codes ohne erkennbaren Restaurantbesuch
  • Nutzung technischer Hilfsmittel zur automatisierten oder manipulierten QR-Code-Erfassung
  • Weitergabe des QR-Codes an Dritte außerhalb des Restaurantbetriebs
  • Koordiniertes Vorgehen mehrerer Nutzer zur künstlichen Stempelgenerierung
  • Sonstige Handlungen, die erkennbar darauf abzielen, das Treueprogramm zu missbrauchen

Die Verweigerung der Einlösung ist dem Gast zu begründen. StemBee haftet nicht für Schäden, die einem Gast durch eine berechtigte oder irrtümlich ausgesprochene Einlöseverweigerung entstehen. Ansprüche des Gastes richten sich ausschließlich gegen den Gastronomen.

Gastronomen sind verpflichtet, Betrugsverdachtsfälle an StemBee zu melden. StemBee behält sich vor, entsprechende Nutzerkonten zu sperren oder zu löschen.


§ 6 Keine Vertragspartnerschaft zwischen StemBee und dem Treueprogramm

StemBee ist ausschließlich technischer Dienstleister. Zwischen StemBee und einem Gast besteht lediglich ein Nutzungsverhältnis in Bezug auf die Plattform, nicht in Bezug auf das jeweilige Treueprogramm.

Zwischen StemBee und einem Gastronomen besteht lediglich ein Nutzungsverhältnis in Bezug auf die Plattformleistungen. StemBee ist nicht Mitveranstalter, Mitschuldner oder Mithaftender für das Treueprogramm des Gastronomen.

Sämtliche Ansprüche eines Gastes in Bezug auf Stempel, Prämien, deren Einlösung, Qualität oder Verfügbarkeit richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Gastronomen. StemBee ist insoweit passivlegitimiert ausgeschlossen.


§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

Die aktuellen Preise und Tarifmodelle für Gastronomen sind auf der StemBee-Website bzw. in der App einsehbar. Die Nutzung für Gäste ist kostenlos.

Sofern entgeltliche Leistungen in Anspruch genommen werden, gelten folgende Regelungen:

  • Rechnungen werden per E-Mail zugestellt.
  • Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, den Zugang zur Plattform zu beschränken.

Wir behalten uns vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern.


§ 8 Laufzeit und Kündigung

8.1 Gäste

Das Nutzungsverhältnis für Gäste läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Löschung des Kontos beendet werden.

8.2 Gastronomen

Das Nutzungsverhältnis für Gastronomen ist in den jeweiligen Tarifbedingungen geregelt. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.3 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien behalten sich das Recht vor, das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Wesentlichem Verstoß gegen diese AGB
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Missbräuchlicher Nutzung der Plattform
  • Betrug oder ernsthaftem Betrugsverdacht gegenüber Gästen oder StemBee

§ 9 Haftung und Gewährleistung

9.1 Haftungsbeschränkung StemBee

StemBee haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Im Übrigen ist die Haftung von StemBee auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf Fälle einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt.

9.2 Keine Haftung für Treueprogramminhalte

StemBee übernimmt keinerlei Haftung für:

  • die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der von Gastronomen eingestellten Prämien, Angebote und Inhalte
  • die Erfüllung von Prämienversprechen durch Gastronomen
  • die Verweigerung von Prämieneinlösungen durch Gastronomen, soweit diese auf Betrugsverdacht beruht
  • den Verlust von Stempeln durch Restaurantschließung, Kartendeaktivierung oder sonstige Maßnahmen des Gastronomen
  • die Qualität, Sicherheit oder Eignung der Prämien oder gastronomischen Leistungen

9.3 Keine Haftung für das Verhältnis Gast–Gastronom

StemBee ist nicht Vertragspartei im Verhältnis zwischen Gast und Gastronom. StemBee haftet nicht für Streitigkeiten, Schäden oder sonstige Ansprüche, die aus diesem Verhältnis entstehen.

9.4 Verfügbarkeit

StemBee strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, vorab angekündigt.


§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter https://stembee.de/datenschutz abrufbar ist. Mit der Nutzung von StemBee erklären sich Nutzer mit der dort beschriebenen Datenverarbeitung einverstanden.

StemBee verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).


§ 11 Änderungen der AGB

StemBee behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Nutzer werden über Änderungen per E-Mail oder durch einen Hinweis in der App informiert.

Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. StemBee wird in der Ankündigung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.

Bei Widerspruch gegen geänderte AGB ist StemBee berechtigt, das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu beenden.


§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Gerichtsstand

Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Düsseldorf. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.4 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. StemBee ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


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